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Notar

Im Rahmen des Notariats erfolgt die umfassende Betreuung in allen Bereichen, für die das Gesetz notarielle Form vorschreibt, insbesondere:

- grundstücksrechtliche Geschäfte

  • v.a. Grundstückskaufverträge (z.B. Grundstücke/Teilflächen/Eigentumswohnungen)
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Bauträgerverträge
  • Bildung von Wohnungseigentum - Teilungserklärungen

- gesellschaftsrechtliche Geschäfte

  • Gründung von Gesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften
  • Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechsel, Formwechsel (Umwandlung)
  • Anmeldung von Prokura und Liquidation
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern

- erbrechtliche Verfügungen und Geschäfte

  • Testamente und Erbverträge
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Vorsorgevollmachten und Patiententestamente sowie allgemeine Vollmachten

Bei seiner Geschäftstätigkeit ist der Notar, anders als der Rechtsanwalt, nicht einer Partei, sondern sämtlichen Beteiligten verpflichtet. Er vertritt nicht einseitig, sondern ist darauf bedacht, die Interessen aller Betroffenen zu wahren.