Im Rahmen des Notariats
erfolgt die umfassende Betreuung in allen Bereichen, für die das Gesetz
notarielle Form vorschreibt, insbesondere:
- grundstücksrechtliche
Geschäfte
- v.a. Grundstückskaufverträge (z.B. Grundstücke/Teilflächen/Eigentumswohnungen)
- Bestellung von Grundschulden
und Hypotheken
- Bauträgerverträge
- Bildung von Wohnungseigentum - Teilungserklärungen
- gesellschaftsrechtliche
Geschäfte
- Gründung von Gesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften
- Kapitalerhöhungen,
Gesellschafterwechsel, Formwechsel (Umwandlung)
- Anmeldung von Prokura und Liquidation
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- erbrechtliche
Verfügungen und Geschäfte
- Testamente und Erbverträge
- Beantragung von Erbscheinen
- Vorsorgevollmachten und Patiententestamente sowie allgemeine Vollmachten
Bei seiner Geschäftstätigkeit
ist der Notar, anders als der Rechtsanwalt, nicht einer Partei, sondern
sämtlichen Beteiligten verpflichtet. Er vertritt nicht einseitig, sondern ist
darauf bedacht, die Interessen aller Betroffenen zu wahren.