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Gesellschafts- und Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht/Unternehmensrecht

Die rechtliche Gestaltung Ihres Unternehmens, speziell bei gesellschaftsrechtlichen Konstellationen, verlangt eine genaue Prüfung, um spätere Konflikte möglichst zu vermeiden. Wir begleiten Sie daher gerne und kompetent bei allen rechtlichen Fragen zu Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristischen Personen.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Gesellschaftsrecht:

  • Gründungsberatung – auch international, speziell in UAE und Afrika;
  • Ausgestaltung oder Anpassung von Gesellschaftsverträgen;
  • Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern;
  • Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen;
  • Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Erstellung von Unternehmenskonzepten
  • Recht der Aufsichtsräte

Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht ist eine frühe rechtliche Beratung dringend zu empfehlen, um Haftungsrisiken zu minimieren und gewünschte Erfolge (Restschuldbefreiung, GmbH – Insolvenzen ohne persönliche Haftung; Vermeidung von strafbaren Handlungen u.ä.) sicherzustellen.

Unsere anwaltlichen Leistungen im Insolvenzrecht:

  • Beratung in Krisensituationen, Sanierungsberatung, Insolvenzvorfeldberatung
  • Begleitung bei der Insolvenzantragsstellung
  • Begleitung im Insolvenzverfahren natürlicher Personen bis zur Restschuldbefreiung
  • Erarbeitung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen sowie Insolvenzplänen
  • Abwehr von Ansprüchen der Insolvenzverwaltung (aus Anfechtung, § 64 GmbHG usw.), Sozialversicherungsträger oder der Finanzverwaltung

und zudem bei Verteidigung im Insolvenzstrafrecht bei Vorwürfen verschiedener Art wie

  • Insolvenzverschleppung,
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Bankrottdelikte u.ä.