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Familien-/Erbrecht

Familienrecht

Im Ehe- und Familienrecht stehen wir in allen rechtlichen Fragen zur Ehe, Familie, nichtehelichen Lebensgemeinschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe zur Seite.

Hierzu gehören

  • die vorsorgende vermögensrechtliche, unterhaltsrechtliche und steuerrechtliche Beratung, Prüfung und Vertragsgestaltung  von Eheverträgen vor und nach der Eheschließung, von Lebenspartnerschaftsverträgen und bei Verträgen zur Eingehung einer nichtehelichen Partnerschaft, von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • die Beratung und Vertretung zur Beilegung von familiären Streitigkeiten bei einer Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, im Güterrecht, beim öffentlich-rechtlichen und schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, beim Kindes- und Elternunterhalt, im Kindschafts- und Abstammungsrecht

Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir Sie in allen rechtlichen Fragen vor und nach dem Erbfall.

Hierzu gehören:

  • die Gestaltung von Erbverträgen, Testamente, und die Nachfolgeplanungen  jeglicher Art für Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen,
  • die Gestaltung von  Vorsorgeregelungen und Patientenverfügungen,
  • das Führen der außergerichtlichen Verhandlungen und die gerichtlichen Auseinandersetzung in folgenden Bereichen:
  • Pflichtteilsrecht (Geltendmachung, Abwehr, Auskunft, Wertermittlung und Berechnung usw.),
  • Recht der Miterben und Fragen der Erbengemeinschaft (Beratung und Vertretung für und gegen Miterben, Verwaltung der Erbengemeinschaft, Berechnung der Erbteile, Auseinandersetzung und Teilung),
  • Erbscheinverfahren und zur Erbenfeststellungsklage
  • Prüfung der Wirksamkeit von Nachfolgeregelungen wie Testamente und Erbverträge, Auslegung letztwilliger Verfügungen, die Testaments- und Erbvertragsanfechtung, Testamentsvollstreckung,
  • Prüfung und Durchsetzung der Rechte von Vorerben und Nacherben zwischen Vor- und Nacherbfall und nach dem Eintritt des Nacherlasses
  • Prüfung und Durchsetzung der Rechte von Vermächtnisnehmern,
  • Abwehr und Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen aus Zuwendungen vor und nach dem Erbfall
  • Maßnahmen der Nachlasssicherung und Haftungsbegrenzungen auf den Nachlass, Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer