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Allgemeines Vertragsrecht

Wir erstellen, prüfen und verhandeln jede Art von Vertrag, den Sie mit einer anderen Person abschließen wollen oder setzen Ihre Ansprüche aus einem solchen Vertrag durch.

Beispielhaft sei auf folgende Vertragstypen verwiesen

  • Kaufverträge
  • Kreditverträge
  • Verträge zur Kreditsicherheiten (Bürgschaft/Schuldbeitritt o.ä.)
  • Mietverträge
  • Abtretungen
  • Vollmachten
  • Schenkungen
  • Dienstverträge
  • Werkverträge (z.B. mit Handwerkern)
  • Vertragsgestaltung incl. AGB u.ä.

Dies alles wird auch im internationalen Rechtsverkehr fachmännisch – ggf. in Kooperation mit verbundenen Kollegen im Ausland – koordiniert und begleitet.